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"Sterbeanzeigen Verlag GmbH i.G."

Schwindelunternehmen will bei trauernden Hinterbliebenen abkassieren

Auf unverfrorene Art und Weise versucht ein "SAV Sterbeanzeigen Verlag GmbH i.G.", trauernde Hinterbliebene hereinzulegen. Das Schwindelunternehmen versendet Vordrucke, die aufgemacht sind wie eine Rechnung - auch diese Bezeichnung tragen - und Bezug nehmen auf eine Sterbeanzeige in einer Tageszeitung. Gleichzeitig ist ein Überweisungsschein über 399 DM beigefügt. Diese Pseudo-Rechnung stellt das Unternehmen jeweils wenige Tage nach Erscheinen der Sterbeanzeige in der Tagespresse den Trauernden zu. Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität beantragte bei Gericht, dieses Vorgehen zu verbieten.

Das Landgericht Berlin kam diesem Antrag nach und drohte dem Unternehmen ein Ordnungsgeld bis zu 500.000 DM an, falls es sich nicht an das Verbot halten sollte (15 O 593/97). Jeder durchschnittliche Leser verstehe aufgrund der Aufmachung das Anschreiben als Zahlungsforderung für eine in den "R.-Nachrichten" bereits erschienene Anzeige. Es werde Bezug genommen auf ein tatsächlich von den Trauernden in einer Zeitung in Auftrag gegebenes Inserat - tatsächlich stelle das Schreiben aber ein Vertragsformular dar, mit dem der "Kunde" eine Anzeige in dem ominösen "Sterbeanzeiger" aufgebe, für die er dann 399 Mark zahlen müsse. Der Empfänger könne das nur schwer erkennen, zumal das Wort "Sterbeanzeiger" auf der Vorderseite des Formulars gar nicht auftauche. Dies sei eine grobe Irreführung der Adressaten und um so verwerflicher, als mit dieser Täuschung der Schmerz der Hinterbliebenen ausgenutzt werde. Es handle sich hier um "vorsätzliche, massenhafte Täuschung" zum eigenen Vorteil, also um Betrug.

Beschluss des Landgerichts Berlin vom 11. November 1997 - 15 O 593/97

 

 

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