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Familien gezielt unterstützen - Armutsrisiken vermeiden

Bundesministerin Renate Schmidt: Ab 2005 starten der Kinderzuschlag und der Ausbau der Kinderbetreuung

''Jedes Kind, das von Armut bedroht ist, ist eines zu viel. Wir sorgen deshalb dafür, dass Familien verlässliche Rahmenbedingungen bekommen, damit sie gut für sich und ihre Kinder sorgen können, denn Familien brauchen Stabilität. Ab 2005 tritt mit dem Kinderzuschlag eine zielgenaue finanzielle Unterstützung in Kraft; und ab 2005 kann der Ausbau der Kinderbetreuung endlich beginnen.'' Dies erklärte die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Renate Schmidt, anlässlich des Bekanntwerdens von Zahlen zu Armutsrisiken von Kindern und von Zahlen zu Betreuungsangeboten für unter Dreijährige. ''Armut kann viele Gesichter haben: Armut an Bildung, an Einkommen, an Gesundheit und an wirtschaftlichen Fähigkeiten. Deshalb ist es wichtig, einen Blick auf die gesamte Lebenssituation von Kindern und ihren Familien zu werfen und sie beim Zugang zu Erwerbsarbeit, zu Kinderbetreuung, zu Bildung und zu finanzieller Allgemeinbildung zu unterstützen'', so Bundesministerin Renate Schmidt.

Kinderzuschlag für gering verdienende Eltern

Mit dem Kinderzuschlag hat die Bundesregierung ein Instrument zur Bekämpfung von Kinderarmut geschaffen. Der Kinderzuschlag in Höhe von 140 Euro pro Monat und Kind wird an gering verdienende Eltern auf Antrag gezahlt, deren Einkommen für sich selbst, nicht aber für ihre Kinder ausreicht. Diese Eltern, die mit dem Kinderzuschlag nicht mehr auf Arbeitslosengeld II angewiesen sind, erhalten zusätzlich zum Kinderzuschlag das Kindergeld und ggf. Wohngeld. Ihr Erwerbseinkommen wird nur zum Teil auf den Kinderzuschlag angerechnet; dies ist Anreiz zur Erwerbsaufnahme. Mit dem Kinderzuschlag werden etwa 150.000 Kinder und ihre Familien aus dem Arbeitslosengeld II-Bezug herausgeholt. Der Kinderzuschlag findet breiten Zuspruch; täglich gehen mehrere tausend Anträge bei den zuständigen Familienkassen der Arbeitsagenturen ein.

Tagesbetreuungsausbaugesetz tritt 2005 in Kraft: Ausbau der Kinderbetreuung beginnt

Der Ausbau des Kinderbetreuungsangebots für die unter Dreijährigen beginnt mit Inkrafttreten des Tagesbetreuungsausbaugesetzes Anfang 2005. ''Deutschland wird familienfreundlich. Mit dem Ausbau der Kinderbetreuung wird die Erwerbstätigkeit von Eltern möglich und damit die wirtschaftliche Selbstständigkeit der Familien gesichert. Gleichzeitig verbessert die frühe Förderung in der Kinderbetreuung die Bildungschancen der Kinder und vermindert Armutsrisiken'', so Bundesministerin Renate Schmidt.

Mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz soll die Kinderbetreuung für die unter Dreijährigen bis zum Jahr 2010 bedarfsgerecht und qualitätsorientiert ausgebaut werden. Den Kommunen stehen jährlich 2,5 Milliarden Euro aus den Einsparungen bereit, die sich durch die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe ergeben, davon sind 1,5 Milliarden Euro für den Ausbau der Kinderbetreuung vorgesehen. ''Jetzt sind die Länder und Kommunen am Zug: Sie sind im föderalen System für die Kinderbetreuung zuständig'', so Bundesministerin Renate Schmidt. Sie wies darauf hin, dass die Kommunen ab 2005 jährlich eine Planung über die Ausbaustufen sowie einen Ausbaubericht vorlegen müssen. Die Bundesregierung erstattet dem Deutschen Bundestag jährlich Bericht über den Ausbau der Kinderbetreuung.


Weitere Informationen zu den gezielten Maßnahmen der Bundesregierung zur Prävention von Armutsrisiken, zum Kinderzuschlag und zum Tagesbetreuungsausbaugesetz finden sie auf dieser Homepage. Der Antrag zum Kinderzuschlag findet sich unter
www.familienkasse.de.
 

 

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

 


 


 





 


 

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