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Familien gezielt unterstützen - Armutsrisiken vermeiden
Bundesministerin Renate Schmidt: Ab 2005
starten der Kinderzuschlag und der Ausbau der Kinderbetreuung
''Jedes Kind, das von Armut bedroht ist, ist eines zu viel. Wir
sorgen deshalb dafür, dass Familien verlässliche Rahmenbedingungen
bekommen, damit sie gut für sich und ihre Kinder sorgen können, denn
Familien brauchen Stabilität. Ab 2005 tritt mit dem Kinderzuschlag
eine zielgenaue finanzielle Unterstützung in Kraft; und ab 2005 kann
der Ausbau der Kinderbetreuung endlich beginnen.'' Dies erklärte die
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Renate
Schmidt, anlässlich des Bekanntwerdens von Zahlen zu Armutsrisiken
von Kindern und von Zahlen zu Betreuungsangeboten für unter
Dreijährige. ''Armut kann viele Gesichter haben: Armut an Bildung,
an Einkommen, an Gesundheit und an wirtschaftlichen Fähigkeiten.
Deshalb ist es wichtig, einen Blick auf die gesamte Lebenssituation
von Kindern und ihren Familien zu werfen und sie beim Zugang zu
Erwerbsarbeit, zu Kinderbetreuung, zu Bildung und zu finanzieller
Allgemeinbildung zu unterstützen'', so Bundesministerin Renate
Schmidt.
Kinderzuschlag für gering verdienende Eltern
Mit dem Kinderzuschlag hat die Bundesregierung ein Instrument zur
Bekämpfung von Kinderarmut geschaffen. Der Kinderzuschlag in Höhe
von 140 Euro pro Monat und Kind wird an gering verdienende Eltern
auf Antrag gezahlt, deren Einkommen für sich selbst, nicht aber für
ihre Kinder ausreicht. Diese Eltern, die mit dem Kinderzuschlag
nicht mehr auf Arbeitslosengeld II angewiesen sind, erhalten
zusätzlich zum Kinderzuschlag das Kindergeld und ggf. Wohngeld. Ihr
Erwerbseinkommen wird nur zum Teil auf den Kinderzuschlag
angerechnet; dies ist Anreiz zur Erwerbsaufnahme. Mit dem
Kinderzuschlag werden etwa 150.000 Kinder und ihre Familien aus dem
Arbeitslosengeld II-Bezug herausgeholt. Der Kinderzuschlag findet
breiten Zuspruch; täglich gehen mehrere tausend Anträge bei den
zuständigen Familienkassen der Arbeitsagenturen ein.
Tagesbetreuungsausbaugesetz tritt 2005 in Kraft: Ausbau
der Kinderbetreuung beginnt
Der Ausbau des Kinderbetreuungsangebots für die unter Dreijährigen
beginnt mit Inkrafttreten des Tagesbetreuungsausbaugesetzes Anfang
2005. ''Deutschland wird familienfreundlich. Mit dem Ausbau der
Kinderbetreuung wird die Erwerbstätigkeit von Eltern möglich und
damit die wirtschaftliche Selbstständigkeit der Familien gesichert.
Gleichzeitig verbessert die frühe Förderung in der Kinderbetreuung
die Bildungschancen der Kinder und vermindert Armutsrisiken'', so
Bundesministerin Renate Schmidt.
Mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz soll die Kinderbetreuung für die
unter Dreijährigen bis zum Jahr 2010 bedarfsgerecht und
qualitätsorientiert ausgebaut werden. Den Kommunen stehen jährlich
2,5 Milliarden Euro aus den Einsparungen bereit, die sich durch die
Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe ergeben, davon sind
1,5 Milliarden Euro für den Ausbau der Kinderbetreuung vorgesehen.
''Jetzt sind die Länder und Kommunen am Zug: Sie sind im föderalen
System für die Kinderbetreuung zuständig'', so Bundesministerin
Renate Schmidt. Sie wies darauf hin, dass die Kommunen ab 2005
jährlich eine Planung über die Ausbaustufen sowie einen
Ausbaubericht vorlegen müssen. Die Bundesregierung erstattet dem
Deutschen Bundestag jährlich Bericht über den Ausbau der
Kinderbetreuung.
Weitere Informationen zu den gezielten Maßnahmen der Bundesregierung
zur Prävention von Armutsrisiken, zum Kinderzuschlag und zum
Tagesbetreuungsausbaugesetz finden sie auf dieser Homepage. Der
Antrag zum Kinderzuschlag findet sich unter
www.familienkasse.de.
Quelle: Bundesministerium
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
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