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Verbesserungen für Familien im Jahr 2005
Die bessere Balance von Familie und Arbeitswelt und die
zielgenaue materielle Unterstützung von Familien stehen im Zentrum
der Familienpolitik der Bundesregierung. Januar 2005 treten der neue
Kinderzuschlag und das Tagesbetreuungsausbaugesetz in Kraft. ''Eine
gute Kinderbetreuung und frühe Förderung sorgt für
Chancengerechtigkeit von Kindern von Anfang an und unterstützt die
individuellen Lebensplanungen von den Müttern und Vätern, die Beruf
und Familie vereinbaren wollen. Denn Erwerbsarbeit ermöglicht den
Familien soziale und wirtschaftliche Selbständigkeit. Auch durch den
neuen Kinderzuschlag unterstützen wir Eltern darin, durch eigene
Erwerbstätigkeit für den Unterhalt der Familie zu sorgen'', erklärte
die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend, Renate Schmidt.
Ausbau der Kinderbetreuung
Länder und Kommunen erhöhen von 2005 an bis zum Jahr 2010 die Zahl
an Plätzen in Krippen und bei Tagesmüttern insbesondere für die
unter Dreijährigen so, dass sie dem Bedarf von Eltern und Kindern
entsprechen. Dieser qualitätsorientierte Ausbau der
Kindertagesbetreuung ist im Tagesbetreuungsausbaugesetz
festgeschrieben. Schon bislang gab es die Verpflichtung für Länder
und Kommunen - in Deutschland für die Kinderbetreuung zuständig -
für ein bedarfsgerechtes Angebot in allen Altersstufen zu sorgen.
Das Tagesbetreuungsausbaugesetz konkretisiert nun diese
Vorhaltepflicht im Kinder- und Jugendhilfegesetz. Bis zum Jahr 2010
sollen in den westlichen Bundesländern dadurch 230.000 neue
Betreuungsplätze für unter Dreijährige entstehen, davon ein Drittel
in der Tagespflege (Tagesmütter oder -väter). In den östlichen
Bundesländern entspricht das Angebot dem Bedarf.
Den Ländern stehen für den Ausbau der Kinderbetreuung 1,5 Mrd. Euro
jährlich zur Verfügung, die ihnen aus der Zusammenlegung von
Arbeitslosen- und Sozialhilfe erwachsen. Damit stellt der Bund den
Großteil der anfallenden Kosten für den Ausbau sicher. Eltern, die
eine Kindertagesbetreuung suchen, wenden sich an das örtliche
Jugendamt.
Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag ist eine neue familienpolitische Leistung in Höhe
von monatlich bis zu 140 Euro je Kind. Er wird an Eltern gezahlt,
die zwar mit ihren Einkünften ihren eigenen Unterhalt bestreiten
können, nicht aber den ihrer Kinder. Sie wären ohne Kinderzuschlag
auf Arbeitslosengeld II (ALG II) angewiesen, mit dem Kinderzuschlag
brauchen sie diese Fürsorgeleistung nicht.
Eltern mit einem geringen Einkommen haben Anspruch auf den
Kinderzuschlag, wenn sie mit ihrem Einkommen ihren eigenen Bedarf -
er errechnet sich aus dem fiktiven Arbeitslosengeld II der Eltern
und ihrem Wohnkostenanteil - decken können, nicht aber den ihrer
Kinder. Der Anspruch auf Kinderzuschlag entfällt, wenn das
Elterneinkommen den gesamten Familienbedarf deckt oder wenn die
Familie auch mit Kinderzuschlag noch auf eine ergänzende Zahlung von
Arbeitslosengeld II angewiesen wäre. Der Kinderzuschlag wird für
minderjährige, im Haushalt der Eltern lebende Kinder für die Dauer
von maximal 36 Monaten gezahlt; er muss bei der Familienkasse bei
der Agentur für Arbeit beantragt werden und wird zusammen mit dem
Kindergeld ausgezahlt.
Der neue Kinderzuschlag von bis zu 140 Euro pro Kind und Monat setzt
einen Anreiz zur Erwerbstätigkeit. Wenn die Eltern über den eigenen
Bedarf hinaus verdienen, wird der Kinderzuschlag vermindert gezahlt.
Drei von zehn Euro des Kinderzuschlags verbleiben bei den Eltern -
zusätzlich zu Kindergeld, das auf ein Arbeitslosengeld II
angerechnet würde, und ggf. Wohngeld.
Weitere zentrale Veränderungen für Familien
Familien haben mehr Netto
Zum Jahreswechsel 2004/2005 tritt die dritte und letzte Stufe der
Steuerreform in Kraft. Sie bringt mit 15 Prozent Eingangssteuersatz
(1998: fast 26 Prozent) vor allem mehr Entlastung für Familien mit
Kindern und für kleinere und mittlere Einkommen. Der Grundfreibetrag
stieg von 6.322 auf 7.664 Euro. Ab 2005 zahlt jede und jeder Vierte
keine Lohn- und Einkommenssteuer mehr.
Ein Beispiel: Eine Arbeitnehmerfamilie (zwei Kinder,
Steuerklasse III, 30.000 Euro Jahresbruttolohn) erhält jetzt
insgesamt mehr Kindergeld, als sie Lohnsteuer zahlen muss. Die
Entlastung beträgt inklusive Kindergeld 2.062 Euro. 1998 wurden
Familien noch mit 330 Euro belastet. Per Saldo: 2.392 Euro jährlich
mehr.
Mehrbedarfszuschläge für alle Alleinerziehenden
Die Mehrbedarfszuschläge werden auf alle Alleinerziehenden
ausgeweitet. Alle Alleinerziehenden erhalten aufgrund ihrer
besonderen Haushaltssituation Mehrbedarfszuschläge für ihre Kinder;
dies galt bislang nur eingeschränkt. Ab 2005 wird allen
Alleinerziehenden grundsätzlich ein Mehrbedarfszuschlag von
12 Prozent des Eckregelsatzes für jedes Kind gezahlt. Abweichend
davon wird für ein Kind unter sieben Jahren oder zwei Kinder unter
16 Jahre ein Mehrbedarf von 36 Prozent des Eckregelsatzes von
345 Euro anerkannt. Maximal wird ein Mehrbedarfszuschlag von
60 Prozent gezahlt.
Ein Beispiel: Eine Alleinerziehende mit einem Kind von 8 Jahren
erhält ab 2005 insgesamt 593 Euro. Bislang bekommt sie 572 Euro.
Daneben besteht Anspruch auf Erstattung der Unterkunftskosten.
Mehr gesetzliche Leistungen für alle Erwerbsfähigen
Von Vorteil für diejenigen, die aus der Sozialhilfe in die neue
Leistung Arbeitslosengeld II wechseln, wirkt sich die Einbeziehung
aller erwerbsfähigen Personen in die gesetzliche Sozialversicherung
aus. Für sie werden Renten-, Kranken- und
Pflegeversicherungsbeiträge gezahlt. Davon profitieren insbesondere
Alleinerziehende.
Erwerbsfähige Arbeitslosengeld II-Empfängerinnen und -empfänger
erhalten erstmals Zugang zu Leistungen der Bundesagentur für Arbeit
mit dem Ziel, sie möglichst schnell in Beschäftigung zu vermitteln.
Damit verbunden ist die vorrangige Vermittlung von Kinderbetreuung
z.B. für Alleinerziehende. Bislang sind viele Alleinerziehende auf
Sozialhilfe angewiesen, weil eine ausreichende Kinderbetreuung
fehlt.
Zusatzjobs helfen bei Integration in den Arbeitsmarkt
Um die Integration von Arbeitssuchenden in den Arbeitsmarkt zu
befördern, werden mit der Arbeitsmarktreform neue Instrumente
geschaffen. Jede und jeder erwerbsfähige Hilfebedürftige hat einen
persönlichen Ansprechpartner, der eine auf den Einzelfall
zugeschnittene Strategie für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt
erarbeitet. Zur Integration in den Arbeitsmarkt können auch
Zusatzjobs beitragen. Diese zeitlich begrenzten Arbeitsgelegenheiten
mit Mehraufwandsentschädigung nach SGB II bieten
langzeitarbeitslosen Arbeitssuchenden eine Möglichkeit, sich wieder
in den Berufsalltag einzufinden; dadurch erhöht sich ihre Chancen
auf eine reguläre Beschäftigung.
Kindererziehung wird bei der Pflegeversicherung
berücksichtigt
Mitglieder der Sozialen Pflegeversicherung werden auf der
Beitragsseite relativ besser gestellt als solche ohne Kinder. Denn
kinderlose Mitglieder der Sozialen Pflegeversicherung zahlen ab
1. Januar 2005 einen Beitragszuschlag von 0, 25 Beitragssatzpunkten,
Mitglieder, die Kinder haben oder gehabt haben, hingegen nicht.
Berücksichtigt werden auch Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder.
Weitere Informationen finden Sie auf dieser Homepage und
www.familienkasse.de.
Quelle: Bundesministerium
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
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