Tod geboren


 
 

 
 

 
 

Trauer

 
 
 
 
 


Nach der glücklichen Zeit der Schwangerschaft passiert es:
Das Kind stirbt, bevor es überhaupt zu leben begann.
Unsere Gesetze regeln was eine Fehl-, Lebens-, oder
Todgeburt ist.
Ein Kind muss bei der Geburt keine Lebenszeichen haben
und mindestens 500 Gramm wiegen um als Todgeburt nach
in das Geburtenbuch eingetragen zu werden. Erst dann hat
es das gleiche Recht in das Geburtenbuch eingetragen zu
werden, wie lebend geborene Kinder. Wiegt es weniger, gilt
es als Fehlgeburt und eine Eintragung ins Geburtenbuch ist
nicht möglich.
Als Lebensgeburt gelten nach den Gesetzen zu früh geborene,
kranke und gesunde Kinder. Die Mediziner sprechen von einer Lebensgeburt, wenn nach der Geburt das Herz des Kindes geschlagen hat, die Nabelschnur pulsiert oder das Kind
geatmet hat. Das Gewicht des Kindes ist dabei ohne
Bedeutung.
Was eigentlich als als selbstverständlich gilt, sein Kind zu
bestatten ist nicht einheitlich geregelt. In allen
Bundesländer ist es eine Kann Bestimmung, denn tod- oder fehl geborene Kinder gelten als nicht Bestattungspflichtig.
Tote Neugeborene werden vom Gesetz mit abgetrennten
Körper gleichgestellt und Klinken haben die Pflicht ,
für eine einwandfrei und sittliche Beseitigung!!! sorgen.
Nur auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern findet eine würdige Beisetzung auch bei leichteren Kindern statt.
Gerade in der Zeit des Trauerns wo die Eltern die Zeit für sich brauchen , müssen sie sich mit solchen Problemen aus
einander setzen. 12 Wochen Schonfrist gibt es für Frauen
mit einer normalen Geburt , bis sie wieder arbeiten darf und
gilt auch für eine Tod- oder Fehlgeburt nach der 28 Schwangerschaftswoche.
Endet die Schwangerschaft vor dieser Woche gibt es keine gesetzliche Mutterschutzfrist und kein Mutterschaftsgeld.
Nur der Arzt kann einer Frau dann eine Frist zur Schonung
verordnen.
Das ihr totes Kind ins Geburtenbuch eingetragen wird, ist
für viele Eltern sehr wichtig. Die Initiative Regenbogen hat es geschafft, das auch Kinder die noch nicht eingetragen sind rückwirkend eingetragen werden können. Beachten müssen
die Eltern dabei allerdings wieder die Gewichtsgrenzen.
Kinder die vor dem 1. April 1994 tot geboren wurden,
müssen über 1000 Gramm und danach geborene
mindestens 500 Gramm gewogen haben.

weitere Infos: www.initiative-regenbogen.de
 


 

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