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Nach der glücklichen Zeit der Schwangerschaft passiert es: Das Kind stirbt, bevor es überhaupt zu leben begann. Unsere Gesetze regeln was eine Fehl-, Lebens-, oder Todgeburt ist. Ein Kind muss bei der Geburt keine Lebenszeichen haben und mindestens 500 Gramm wiegen um als Todgeburt nach in das Geburtenbuch eingetragen zu werden. Erst dann hat es das gleiche Recht in das Geburtenbuch eingetragen zu werden, wie lebend geborene Kinder. Wiegt es weniger, gilt es als Fehlgeburt und eine Eintragung ins Geburtenbuch ist nicht möglich. Als Lebensgeburt gelten nach den Gesetzen zu früh geborene, kranke und gesunde Kinder. Die Mediziner sprechen von einer Lebensgeburt, wenn nach der Geburt das Herz des Kindes geschlagen hat, die Nabelschnur pulsiert oder das Kind geatmet hat. Das Gewicht des Kindes ist dabei ohne Bedeutung. Was eigentlich als als selbstverständlich gilt, sein Kind zu bestatten ist nicht einheitlich geregelt. In allen Bundesländer ist es eine Kann Bestimmung, denn tod- oder fehl geborene Kinder gelten als nicht Bestattungspflichtig. Tote Neugeborene werden vom Gesetz mit abgetrennten Körper gleichgestellt und Klinken haben die Pflicht , für eine einwandfrei und sittliche Beseitigung!!! sorgen. Nur auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern findet eine würdige Beisetzung auch bei leichteren Kindern statt. Gerade in der Zeit des Trauerns wo die Eltern die Zeit für sich brauchen , müssen sie sich mit solchen Problemen aus einander setzen. 12 Wochen Schonfrist gibt es für Frauen mit einer normalen Geburt , bis sie wieder arbeiten darf und gilt auch für eine Tod- oder Fehlgeburt nach der 28 Schwangerschaftswoche. Endet die Schwangerschaft vor dieser Woche gibt es keine gesetzliche Mutterschutzfrist und kein Mutterschaftsgeld. Nur der Arzt kann einer Frau dann eine Frist zur Schonung verordnen. Das ihr totes Kind ins Geburtenbuch eingetragen wird, ist für viele Eltern sehr wichtig. Die Initiative Regenbogen hat es geschafft, das auch Kinder die noch nicht eingetragen sind rückwirkend eingetragen werden können. Beachten müssen die Eltern dabei allerdings wieder die Gewichtsgrenzen. Kinder die vor dem 1. April 1994 tot geboren wurden, müssen über 1000 Gramm und danach geborene mindestens 500 Gramm gewogen haben. weitere Infos: www.initiative-regenbogen.de |
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